16.
Jun 10
IT-Recht
Internetabo: Rechnungen der routenplaner1.com

Seit Jahren ist es ein "Dauerbrenner" in Verbraucherforen: Internetnutzer erhalten Rechnungen und Mahnungen, da sie vermeintlich online einen Intenetabo-Vertrag abgeschlossen haben sollen. Neuer "Dienstleister" ist die NOM new online media ltd. (mit der Deutschland-Niederlassung in Eisenach), die die domain www.routenplaner1.com betreibt. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit der Einschaltung eines Inkassodienstes und negativen Schufa-Einträgen gedroht.

Unverhofft erhalten Onlineuser Rechnungen der NOM new online media ltd. über einen Jahresbeitrag in Höhe von 96,- EURO. Angeblich habe sich der Rechnungsadressat - so die Darstellung des Internetdienstleisters - für ein kostenpflichtiges Internetabo zur Nutzung des auf der Homepage betriebenen Routenplaners angemeldet. Die Methodik entspricht derjenigen der GO Web ltd. (Deutschland-Niederlassung in Frankfurt), die das Internetportal www.direkt-routenplaner.de betreibt.

Wir haben bereits die ersten Anfragen zu der Thematik erhalten. Generell gilt es, Folgendes zu beachten: 

  1. Geben Sie als Nutzer persönliche Eingaben nur auf vertrauenswürdigen Websites ein.
  2. Dokumentieren Sie alles zu dem Angebot des Anbieters (per Screenshot, etc.), insbesondere die “Angebotsseite”, die AGB und Ihre Eingaben. 
  3. Reagieren SIe auch, wenn Sie sich nicht bewußt sind, überhaupt einen Online-Vertrag abgeschlossen zu haben.
  4. In der Regel steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, darüber ist zu belehren. Üben Sie dieses Recht aus, wenn Sie den Vertragsschluß nicht beabsichtigen oder beabsichtigt haben. Den Nachweis über den Zugang müssen Sie führen - daher sollten möglichst alle (Übertragungs-) Formen ausgenutzt werden (Einschreiben mit Rückschein, Fax, eMail). Bewahren Sie die Korrespondenz (auch per eMails) auf.
  5. Darüber hinaus steht Ihnen ggf. auch die Möglichkeit zur Anfechtung des Vertrages zur Seite.
  6. Abo-Verträge haben regelmäßig eine vorgegebene Laufzeit, die sich regelmäßig verlängert. Der Vertrag muss (falls Widerruf oder Anfechtung nicht durchgreifen, was letztlich ein Gericht zu prüfen hat) daher in jedem Fall gekündigt werden. 


Gerne beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christoph Wink, den Sie über unsere Gevelberger Niederlassung unter (02332) 5518340 oder via mail unter gevelsberg@sndpartner.de erreichen können.

Geschrieben von Christoph Wink